Arbeitsmedizinische Betreuung nach BGV A2
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung nach BGV A2 führen wir Folgendes durch:
- Betriebsbegehungen aller Arbeitsplätze
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze nach arbeitsmedizinischen Grundsätzen
- Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
- Arbeitsmedizinische Beratung
- Beurteilung der Ergonomie am Arbeitsplatz
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen an Bildschirmarbeitsplätzen
